Campingordnung

[Liebe Kollegen, sich inspirieren zu lassen ist erlaubt; paste & copy ist hingegen gesetzlich verboten.]

Diese Campingordnung ist das Ergebnis unser langjähriger Erfahrung im Campingalltag, aus Gründen der Transparenz ist sie bewusst ausführlich formuliert. Sie hat nicht zum Ziel persönliche Freiheiten einschränken, sondern soll dazu beitragen, ein harmonisches Miteinander sowie einen reibungslosen Platzbetrieb zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis !

 

1    A U F E N T H A L T S F O R M A L I T Ä T E N

1.1 ANREISE UND CHECK-IN

Die Rezeption ist täglich von 10:30 bis 12:30 Uhr und von 13:45 bis 21:30 Uhr geöffnet.

Bei der Ankunft meldet sich bitte ein Mitglied der Reisegruppe an der Rezeption und legt gültige Ausweisdokumente mit Foto für die Registrierung aller Gäste vor.

Die Direktion behält sich das Recht vor, überzählige Personen nicht aufzunehmen (s. 2.2).
 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Campingplatz übernachten.

Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist ab 10:30 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass zwischen 12:30 und 13:45 Uhr keine Zufahrt bzw. Check-in möglich ist. Wir empfehlen, die Anreise entsprechend zu planen, da die Parkmöglichkeiten außerhalb des Campingplatzes sehr begrenzt sind.

1.2 ZAHLUNG

Der Aufenthalt ist bei der Ankunft zu begleichen, die Zahlung muß spätestens bis zum Morgen nach der Ankunft erfolgen. Die Aufenthaltsdauer wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet, unabhängig von der Ankunftszeit. Die Bezahlung ist in bar oder mit Karte möglich. Mit der Zahlung ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, bei vorzeitiger Abreise ist eine Rückerstattung nicht möglich. Ermäßigungskarten wie ADAC, ACSI, ANWB usw. werden nicht akzeptiert.

1.3 ABREISE (CHECK-OUT)

Check-out ist zwischen 7:30 und 10:30 Uhr erfolgen.
Fahrzeuge und Personen müssen den Platz verlassen; eine Rückkehr der Personen ist danach nicht gestattet.
Die Platzleitung behält sich das Recht vor, Gäste, die gegen die Campingordnung verstoßen, des Platzes zu verweisen, insbesondere wenn sie durch ihr Verhalten Schäden verursachen oder die Ruhe stören.

2    A L L G E M E I N E   N O R M E N   F Ü R   D E N   A U F E N T H A L T

2.1 ÖFFNUNGSZEITEN DER TORE

Tor 1: 07:30 – 21:30 Uhr
Tor 2: 07:30 – 22:30 Uhr

Fußgängerpforte: 06:30 – 23:00 Uhr
Für die Zeit von 23:30 und 06:30 Uhr kann ein Schlüssel ausgeliehen werden.

2.2 NUTZUNG DER STELLPLÄTZE

Die maximale Personenzahl pro Stellplatz beträgt:
6 Personen für die Kategorien AZZURRA/ BLU/ VERDE
4 Personen für die Kategorie VIOLA
3 Personen für die Kategorie BIANCA

Pro Stellplatz ist eine Campingeinheit erlaubt (ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil). Die Platzierung erfolgt nach Anweisung des Personals.
In der Regel kann man das Auto direkt neben dem Zelt oder Wohnwagen abstellen. Bei Ausnahmen informiert Sie das Personal. Zusätzliche kleine Zelte (Beistellzelte) sind nicht erlaubt.

Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeug müssen innerhalb der Platzgrenzen abgestellt werden. Es ist nicht gestattet, auch vorübergehend, freie Stellplätze zu belegen.

Es ist verboten:
– Kanäle oder Löcher graben, Pfosten einschlagen
– Offenes Feuer; Grillen ist erlaubt
– Das Ausschütten von Flüssigkeiten, Ölen oder Treibstoffen auf die Vegetation oder in die Abflussrinnen
– Waschen von Fahrzeugen
– Beschädigung von Pflanzen oder Einrichtungen
– Benutzen von Bäumen oder Zäunen als Befestigung sowie das Spannen von Seilen oder Wäscheleinen, wenn dadurch eine Gefahr entsteht
– Verwendung von Hängematten

2.3 STRANDNUTZUNG

Die Liegewiese und der Kiesstrand, der sich eventuell bildet, stehen allen Gästen zur Verfügung. 
Bitte belegen Sie den Strand nicht mit ungenutzten Stühlen, Liegen oder Handtüchern, diese können von der Direktion entfernt werden.

Es ist untersagt, Boote, Schlauchboote, SUPs oder Kanus am Strand liegen zu lassen, auch nur vorübergehend.

2.4 STROMNUTZUNG UND KLIMAANLAGEN

Der Anschluss an die Stromversorgung ist nur mit vorschriftsmäßigen CEE-Steckern, Kabeln und Erdung erlaubt.
 Jeder Stellplatz verfügt über eine Steckdose (max. 6 Ampere) – ausreichend für Beleuchtung, Fernseher, Kühlschrank und Radio.
Die Nutzung von Geräten mit hoher Leistungsaufnahme (z. B. Kochplatten, Heizlüfter, Elektroherde usw.) ist nicht gestattet. Bei einem Stromausfall informieren Sie bitte umgehend das Personal.
Das Laden von Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen über die Campingplatz-Steckdosen ist verboten, bei Verstößen wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben. Akkus für e-bikes können hingegen geladen werden.
Die Verwendung von mobilen Klimaanlagen ist nicht erlaubt; ebenso sind laute Geräte untersagt.
Nachts ist der Betrieb von Klimaanlagen nicht gestattet (23:00 – 7:30).

2.5 NACHTRUHE

Die Nachtruhe gilt von 23:00 bis 7:30 Uhr.
In dieser Zeit ist Fahr- und Rangierverbot für Autos, Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen. Auch das Abbauen von Zelten ist während der Nachtruhe nicht gestattet.
Nachts kontrolliert ein Nachtwächter das Gelände. Zur besseren Orientierung sind Wege und Seebereich nachts beleuchtet. Diese Beleuchtung kann nicht ausgeschaltet oder gedimmt werden.
Bei medizinische Notfällen kann das Personal mittels eines Klingelknopfes gerufen werden, 

2.6  KINDER UND JUGENDLICHE

Erwachsene sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Kinder unter sechs Jahren müssen stets von einem Erwachsenen zu den sanitären Einrichtungen begleitet werden. Eventuell von Minderjährigen verursachte Schäden müssen von den Eltern erstattet werden.

2.7  FAHRZEUGE

Die Fahrgeschwindigkeit darf 5 km/h nicht überschreiten. Fußgänger haben stets Vorfahrt vor allen Fahrzeugen. Auf dem Campingplatz ist höchste Vorsicht geboten. Das Ein- und Ausfahren ist zwischen 7.30 und 21.30 h möglich.

Fahrzeuge sind auf dem eigenen Stellplatz oder in eventuell zugewiesenen Parkbereichen abzustellen. Die Wege müssen jederzeit frei und sowohl tagsüber als auch nachts befahrbar sein.  

Es ist untersagt, den Stromanschluss des Stellplatzes zum Laden von Elektro‑ oder Plug‑in‑Hybrid‑Fahrzeugen zu nutzen, bei Verstößen ist eine Gebühr in Höhe von 50 EUR zu entrichten.

2.8  MÜLLENTSORGUNG

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern außerhalb des Campingplatzes zu entsorgen. Es ist wichtig, die Abfälle korrekt zu trennen und zu entsorgen. Der Campingplatz übernimmt nicht die Entsorgung sperriger Abfälle wie defekte Stühle, Sonnenschirme etc. Diese müssen vom Gast mitgenommen werden.

3     R E  G E L N   F Ü R   S E R V I C E L E I S T U N G E N

3.1  BESUCHER

In der Hochsaison

Tagesbesucher sind nicht erlaubt.

Zusätzliche Übernachtungsgäste sind nicht gestattet sofern sie nicht bereits bei der Buchung angegeben wurden.
Vereinzelt sind Ausnahmen nach Ermessen der Leitung und gegen eine Gebühr von 20 € pro Nacht und Person/Kind möglich.
Spontane Besuche sind nicht möglich, bitte informieren Sie darüber Ihre Familie und Freunde.

In der Mittel‑ und Nebensaison

Tagesbesucher: Ein einzelner Besuch pro Aufenthalt ist gestattet (gegen Ausweis und Gebühr), von 10 bis 19 Uhr. Die Besucher sind verpflichtet, die Campingplatzordnung einzuhalten. 

Übernachtungsgäste, die nicht in der Buchungsbestätigung angegeben sind, sind nicht erlaubt. Vereinzelt sind Ausnahmen nach Ermessen der Leitung und gegen eine Gebühr von 10 bzw. 15  € (Neben- bzw. Mitsaison) pro Nacht und Person/Kind möglich.

3.2  HUNDE

Pro Stellplatz ist nur ein Hund erlaubt.

Hunde sind bei uns willkommen. Wir bitten aber alle Hundebesitzer, die geltenden Regeln zu befolgen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor, den Aufenthalt ohne Rückerstattung zu beenden. Für Schäden, die ein Hund verursacht, ist der Hundebesitzer verantwortlich

Bitte beachten Sie daß der Campingplatz nur 400 m vom Stadtzentrum entfernt liegt weshalb sich Wiesen- und Waldwege für Hunde nicht in der nahen Umgebung befinden.

Regeln für Hunde:
– sie müssen stets angeleint sein (maximale Leinenlänge 1,5 m gemäß Ministerialverordnung vom 03.03.2009).
an den Strand dürfen sie nur mit kurzer Leine, der Strand ist kein Hundespielplatz.
– Ins Wasser dürfen sie nur wenn die Besitzer maximale Rücksicht auf die anderen Gäste nehmen.
für ihre Bedürfnisse müssen die Hunde immer außerhalb des Campingplatzes geführt werden, die Verwendung von Hundekottbeuteln ist Pflicht.
– sie dürfen weder innerhalb des gesamten Campingplatzes noch am Strand urinieren oder markieren, deshalb die Hunde zügig nach außen führen.
– Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und dürfen die Ruhe der anderen Gäste nicht stören.
– das Aufstellen von Hundezäunen ist nicht gestattet.

3.3  PRIVATER AUSSENPARKPLATZ


Der Parkplatz in der Via Roma und in der Via Martiri della Libertà ist unbeaufsichtigt; der Campingplatz stellt lediglich die Nutzung der Parkfläche bereit.
Die Leitung übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle oder Beschädigungen an Fahrzeugen oder Gegenständen, die sich dort befinden.
Die Nutzer sind selbst für sämtliche Schäden verantwortlich, die an Fahrzeugen, Anlagen, Einrichtungen, Personal oder Dritten entstehen können.
Die Tarife sind in der Preisliste des Campingplatzes aufgeführt.

3.4  BOOTE UND BOJEN

Bojen dürfen für Boote bis zu 1 Tonne verwendet werden.
Zone A: Anlegen nur für autorisierte Boote.
Zone B: Nur zum Schwimmen erlaubt; Durchfahrt und Anlegen sind verboten.
Die Nutzung von privaten/improvisierten Bojen ist nicht gestattet. Wer keine Boje hat, darf nur vor den Zonen A und B ankern.
Jede Boje darf nur ein Boot aufnehmen. Das Tauschen oder Weitergeben von Bojen ist verboten.
Für das Festmachen sind eigene, sichere Leinen zu benutzen.
Die Leitung übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl oder Beschädigung von Booten.
Beim Manövrieren in Ufernähe ist geringe Geschwindigkeit (nur Vorwärtsgang, max. 100 m vom Ufer) einzuhalten.
Personen unter 16  Jahren dürfen keine motorisierten Boote führen.
Die Navigationsregeln des Lago d’Iseo sind zu beachten.
Verstöße können zum Ausschluss vom Campingplatz führen.

 

4     H A F T U N G S A U S S C H L U S S

Die Leitung haftet nicht für Verluste, Diebstähle oder Schäden, die innerhalb des Campingplatzes entstehen.

Nur die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten ist gedeckt, gemäß der bei der Rezeption hinterlegten UNIPOLSAI‑Versicherung.

Die Leitung ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch nicht von ihr zu vertretende Ereignisse entstehen, etwa Naturkatastrophen, Brände, Diebstähle oder sonstige höhere Gewalt.

Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung.

 

© 2026 Camping Punta D’Oro. Alle Rechte vorbehalten.